Wer begleitet die Gruppen aus den Pfarreien/Gemeinden?
Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer*innen bleibt zu jeder Zeit der Veranstaltung bei den Gruppenverantwortlichen. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung übertragen die Personensorgeberechtigten vorübergehend die Aufsichtspflicht den Gruppenverantwortlichen und Begleitpersonen der Gruppe
Für die Gruppenleitung ist die jeweilige Pfarrei zuständig. Die Pfarrei kann die Verantwortung für eine Gruppe mit minderjährigen Teilnehmenden sowohl Jugendgruppenleiter*innen als auch Hauptamtlichen übertragen..
Die Gruppenleitung der Pfarrei/Gemeinde
- ist mindestens 18 Jahre alt;
- verfügt über eine Qualifikation im pädagogischen Bereich (nach Möglichkeit mit JuLeiCa-Schulung oder pädagogische Ausbildung);
- kann Kenntnisse im Bereich Aufsichtspflicht nachweisen;
- hat eine Präventionsschulung des Bistums Essen besucht;
- hat einen Erste-Hilfe-Kurs besucht
- hat dem eigenen Rechtsträger ein erweitertes Führungszeugnis vorgezeigt.
Die vertretungsberechtigte Person der Pfarrei bestätigt mit der Anmeldung der Gruppe beim Reiseveranstalter, dass alle Gruppenleitungen die o.g. Voraussetzungen erfüllen. Den Umfang der Präventionsschulung bestimmt der jeweilige Rechtsträger, wir empfehlen dringend das mindestens eine Basis+-Schulung besucht worden ist. Die Schulung darf nicht älter als 5 Jahre sein.